§ 177 BVergG 2002
Ein Ersatz der Pauschalgebühren erfolgt nicht. Dies auch nicht bei einem Sieg im Provisorialverfahren.
OGH 27.09.2005, 1 Ob 170/05i
§ 177 BVergG 2002
Ein Ersatz der Pauschalgebühren erfolgt nicht. Dies auch nicht bei einem Sieg im Provisorialverfahren.
OGH 27.09.2005, 1 Ob 170/05i
