Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht das Verhältnis ÖNORM und Bundesvergabegesetz 2006. Der Autor geht vor allem auf die Regelungen zur Begründungspflicht und die Bindung an Normen ein. Die Folgen und das Risiko punktueller Abweichungen wird erörtert.
Rechtsgrundlagen: § 97 BVergG 2006; § 99 Abs 2 BVergG 2006; § 76 BVergG 2002; § 80 BVergG 2002

