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kein Ersatz der Pauschalgebühr vor Zivilgerichten

VergaberechtRPA (Index) 2006/14RPA (Index) 2006, 58 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 177 Abs 5 BVergG 2002

Für die erstattete Pauschalgebühr kann kein Schadenersatz vor den Zivilgerichten verlangt werden. Dies gilt auch für Kosten des Nachprüfungsverfahrens.

OGH 02.09.2005, 7 Ob 189/05b

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