§ 1304 ABGB
Auch im Vergabeverfahren gelten die Regelungen des § 1304 ABGB. Denn wenn der Bieter einen Schadenersatzanspruch geltend macht, dann muss auch die Schadensminderungspflicht des Geschädigten berücksichtigt werden.
OGH 24.05.2005, 5 Ob 49/05z

