Zusammenfassung: der Beitrag untersucht die Folgen von nicht ausgefüllten Positionen beim Angebot. Insbesondere geht es um Angelegenheiten wie den Einheitspreis, dessen Fehlen ein unbehebbarer Mangel ist. Dies vor allem aus Gründen des Wettbewerbs. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Materie eine Entscheidung des UVS Burgenland aus dem Jahr 2005.

