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Innerstaatliche Bestimmungen, die der Nichtigerklärung des Widerrufs entgegenstehen, werden wegen offenkundigen Widerspruchs zum Gemeinschaftsrecht durch Anwendungsvorrang verdrängt

VergaberechtRPA (Index) 2005/47RPA (Index) 2005, 363 Heft 6 v. 1.12.2005

Art 2 Abs 1 lit b RL 89/665/EWG

Wenn es innerstaatliche Bestimmungen gibt, die die Nichtigerklärung eines Widerrufs verhindern, dann werden diese durch das Gemeinschaftsrecht verdrängt. Es gilt der Anwendungsvorrang. Dies, wenn ein offenkundiger Widerspruch zu den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen vorliegt.

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