Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Thematik der Ausschreibung in Hinblick auf elektrische Geräte. Untersucht wird, ob die Energieversorgung dieser berücksichtigt werden muss, wenn es dafür keine Bestimmung in der Ausschreibung gibt. Der Autor behandelt zur Darlegung des Rechtsproblems eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2005.

