Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht den Nachweis der Befugnis im Bereich des Vergabeverfahrens. Der Autor geht auf die Bestimmungen in Österreich, aber auch auf die Regelungen der EU hinsichtlich aller Mitgliedstatten ein. Er erörtert die Möglichkeit der Substitution dieses Nachweises durch Dritte.
Rechtsgrundlagen: § 21 BVergG; § 74 BVergG; § 191 BVergG

