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Keine Präklusion von Ausschreibungsmängeln nach WLVergG

VergaberechtRPA (Index) 2005/14RPA (Index) 2005, 205 Heft 3 v. 1.5.2005

§ 98 Z 2 WLVergG; § 20 Z 13 BVergG 2002

Nach dem Wiener Vergabegesetz führen Ausschreibungsmängel nicht zur Präklusion. Einwände wegen Mängeln der Ausschreibung können also auch noch nach Angebotsöffnung erhoben werden.

VfGH 28.02.2005, B 960/03

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