Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Materie der Erarbeitung von Unterlagen im Vergabeverfahren. Der Autor untersucht die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, die Grundsätze im Bereich des Wettbewerbs, sowie die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen. Außerdem erörtert er die begrifflichen Unterschiede zwischen erarbeitenden Unterlagen und Vorarbeiten.
Rechtsgrundlagen: § 21 BVergG; § 21 Abs 3 BVergG

