Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Angebotsöffnung, insbesondere mit der Verlesung. Die Autorin behandelt zur Darstellung der Thematik eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Die Folgen einer fehlerhaften Verlesung werden erörtert, vor allem, ob ein Widerrufgrund vorliegt. Das BVA kam zu dem Schluss, dass ein solcher nicht vorliegt, wenn der Zuschlag auch bei richtigem Verlesen nicht erteilt worden wäre.

