Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Frage der Vollstreckbarkeit von Beschlüssen im Provisorialverfahren. Der Autor beschreibt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des LG Innsbruck aus dem Jahr 2004. Untersucht wird die einstweilige Verfügung, die Hemmung der Vollstreckbarkeit und die aufschiebende Wirkung.
Rechtsgrundlagen: § 524 Abs 2 ZPO; § 67 Abs 2 EO; § 78 EO

