Zusammenfassung: Der Beitrag erörtert die Voraussetzungen für eine Dienstleistungskonzession. Die Autorin beschreibt zur Darstellung der Materie eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Untersucht wird die Risikotragung, der Handlungsspielraum des Auftraggebers, sowie die Genehmigungen und Gebühren der Aufsichtsbehörden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 BVergG 2002; § 165 BVergG 2002

