Der Beitrag untersucht die Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren, insbesondere geht es um das Prinzip des Billigstbieters. Der Autor erörtert zur Darlegung des Rechtsproblems eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2004. Eingegangen wird vor allem auf die Notwendigkeit, dass ein Zuschlagskriterium am besten geeignet sein muss. Der Gesetzgeber darf das Billigstbietersystem nicht als obligatorisch festlegen.

