Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, ob eine Aussetzung der Zuschlagsentscheidung auf Grund einer einstweiligen Verfügung möglich ist. Der Autor beschreibt zur Darstellung auch teilweise eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2003. Untersucht wird vor allem, ob eine Aussetzung denkunmöglich ist, überschießend oder zulässig.

