Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, ob eine Aussetzung der Zuschlagsentscheidung durch eine einstweilige Verfügung zulässig ist. Der Autor erörtert zur Darstellung dieser Rechtsfrage eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004, in der die Aussetzung als denkunmöglich angesehen wurde. Dies widerspricht der grundsätzlichen Spruchpraxis des Bundesvergabeamtes.

