Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich dem Thema der Angebotsöffnung und untersucht die Folgen, wenn ein Projektleiter nach der Angebotsöffnung bekannt gemacht wird. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Materie eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2003. Erörtert wird die Antragslegitimation, die Parteistellung und das Verhältnis zwischen Angebotsöffnung und Angebotsänderung. Wird ein Projektleiter nach Angebotsöffnung bekannt gegeben, dann entspricht dies einer Angebotsänderung.

