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Keine Aussetzung eines Verwaltungsverfahrens mittels aufschiebender Wirkung für eine Bescheidbeschwerde

VergaberechtRPA (Index) 2004/17RPA (Index) 2004, 127 Heft 2 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Eine Aussetzung des Verwaltungsverfahrens auf Grund einer aufschiebenden Wirkung für eine Bescheidbeschwerde ist im Gesetz nicht vorgesehen und daher im vorliegenden Fall nicht zulässig. Beantragt wurde dies in Hinblick auf einen Feststellungsantrag.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 VwGG

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