Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Frage, ob eine Nichtigerklärung und Anfechtung von Entscheidungen möglich ist, die eigentlich nicht gesondert anfechtbare sind. Erörtert wird die Judikatur des Bundesvergabeamtes und die gesetzlichen Grundlagen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Anfechtung nicht gesondert anfechtbarer Entscheidungen nur möglich ist zusätzlich zur Anfechtung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung.

