vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbleiben einer öffentlichen Verhandlung im Nachprüfungsverfahren

VergaberechtRPA (Index) 2004/23RPA (Index) 2004, 129 Heft 2 v. 1.3.2004

Art 6 Abs 1 EMRK; § 67d AVG

Die Regelung des Verwaltungsgesetzes, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung besteht, widerspricht nicht den Bestimmungen der Baukoordinierungsrichtlinie. Insofern bedeutet das Unterbleiben einer öffentlichen mündlichen Verhandlung einen Verstoß gegen § 67d AVG. Der erlassene Bescheid ist also rechtswidrig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!