Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Materie der Ausschreibung, vor allem die Folgen von Wurzelmängeln bei der Ausschreibung. Der Autor bezieht sich zur Darstellung des Problems auf eine Entscheidung des UVS OÖ aus dem Jahr 2003. Auch auf die Gemeinschaftswidrigkeit wird Bedacht genommen, insbesondere in Bezug auf die Festlegung des Bestbieter- oder Billigstbieterprinzips.

