Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Frage der Wiedereinsetzung im Vergabeverfahren. Der Autor beschreibt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2003. Konkret geht es um die Wiedereinsetzung auf Grund der Informationsverweigerung durch den Auftraggeber. Dieser nahm die Bekanntgabe der Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots nicht rechtzeitig vor.

