Zusammenfassung: Der Autor nimmt verschiedene Rechtsänderungen im Bereich des Nachprüfungsverfahrens im BVergG 2002 zum Anlass, um die Frage zu behandeln, wer zur Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens berechtigt ist. Weiters erläutert er, in welchem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Inkenntnissetzung des Auftraggebers über die geplante Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens begründet wird und welche Rechtsfolgen die Missachtung der Verständigungspflicht nach sich zieht. Erwägungen zu den formalen und materiellen Vorgaben für die Verständigung der Bieter über die Anfechtung der Zuschlagsentscheidung runden den Beitrag schließlich ab.

