Zusammenfassung: Die Bestimmungen der ISO 9000-Reihe bilden keine taugliche Rechtsgrundlage für eine obligatorische Zertifizierung.
Rechtsgrundlagen: § 55 BVergG
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Zusammenfassung: Die Bestimmungen der ISO 9000-Reihe bilden keine taugliche Rechtsgrundlage für eine obligatorische Zertifizierung.
Rechtsgrundlagen: § 55 BVergG
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