Zusammenfassung: Der Autor unterzieht eine Entscheidung des BVA, in der dieser darlegte, dass in einer Bietergemeinschaft jeder Bieter die für die Leistung notwendige Gewerbeberechtigung besitzen müsse, einer kritischen Analyse. Dabei nimmt er auch zur Abgrenzung zwischen Arbeits- und Bietergemeinschaften und zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben Stellung.

