Zusammenfassung: Das BVA konkretisiert die Reichweite der Prüfungskompetenz des BVA bei der Vergabe nicht-prioritärer Dienstleistungen.
Rechtsgrundlagen: § 16 BVergG; § 1 JN
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Zusammenfassung: Das BVA konkretisiert die Reichweite der Prüfungskompetenz des BVA bei der Vergabe nicht-prioritärer Dienstleistungen.
Rechtsgrundlagen: § 16 BVergG; § 1 JN
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