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Rechtsprechung - BVA

VergaberechtRPA (Index) 2002, 93 - 96 Heft 2 v. 1.3.2002

Zusammenfassung: Beruht eine Verzögerung im Nachprüfungsverfahren auf einer mangelhaften Personalausstattung der Behörde, berücksichtigt das BVA die beim BMWA als Auftraggeber entstandenen Verzögerungsschäden nur eingeschränkt. Das BVA geht davon aus, dass das BMWA die Ursachen für die Schäden selbst zu vertreten hat.

Rechtsgrundlagen: § 107 Abs 1 BVergG; § 107 Abs 2 BVergG; § 116 Abs 3 BVergG; Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG

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