vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rahmen der Interessenabwägung nach § 116 Abs 3 BVergG

VergaberechtRaoul Hoffer; Clemens SchmölzRPA (Index) 2001, 129 - 133 Heft 3 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Durchführung der Interessensabwägung iSd § 116 Abs 3 BVergG Stellung und erläutern, inwieweit darin auch Interessen der Allgemeinheit, des Antragstellers, Auftraggebers oder der Bieter einfließein können.

Rechtsgrundlagen: § 116 Abs 3 BVergG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!