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Rechtsprechung - UVS Oberösterreich

VergaberechtRPA (Index) 2001, 137 - 138 Heft 3 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Der UVS OÖ qualifiziert die Schwellenwertbestimmung des § 3 Abs 1 oö VergG als verfassungskonform und erläutert, dass auch Gemeinden zur verbindlichen Anwendung der ÖNORM A 2050 verpflichtet sind.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 oö VergG; § 3 Abs 5 oö VergG; ÖNORM A 2050

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