Zusammenfassung: In Widerspruch zum Kärntner Auftragsvergabegesetz stehende Angaben in einem Nachprüfungsantrag stellen unbehebbare Inhaltsmängel dar.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 1 krnt AuftragsvergabeG 1997; § 81 krnt AuftragsvergabeG 1997
Schlagwörter:

