Zusammenfassung: Die Nichteinhaltung der Fristen des § 81 Abs 1 Krnt AuftragsvergabeG hat die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 Krnt AuftragsvergabeG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Nichteinhaltung der Fristen des § 81 Abs 1 Krnt AuftragsvergabeG hat die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 Krnt AuftragsvergabeG
Schlagwörter:
