Es gibt nicht so viele Entscheidungen von Vergabekontrolleinrichtungen in Österreich. Manchmal entfalten sie eine Art „Leitwirkung“ und werden immer wieder zitiert oder als Maßstab von Auftraggebern und Bietern herangezogen. Manchmal setzen sie Grenzen oder eröffnen neue Möglichkeiten. Oft hängt dieser Unterschied von der Qualität der Anwälte, der Argumentation in Verfahren und dem zu Grunde liegenden Verhalten von Bietern ab.

