vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Bestandsfestigkeit“ von Auftraggeberentscheidungen?

JudikaturLVwG WienSandro Huber , Sejla Kolakovic-BegovicRPA 2025, 301 Heft 5 v. 30.12.2025

Deskriptoren: Nachprüfungsverfahren; Irrtum; Auftraggebereigenschaft.

Normen: § 2 Z 5 BVergG 2018, § 4 Abs 1 Z 2 BVergG 2018

Auftraggeber dürfen grundsätzlich davon ausgehen, dass Teilnahmewerber bei der Angabe von Referenzaufträgen in der Lage sind, zwischen Auftraggeber, vergebender Stelle und überprüfter Gesellschaft (Wirtschaftsprüfungen) zu differenzieren und die Frage, wer Auftraggeber des Referenzauftrags war, korrekt zu beantworten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte