Was eine Dienstleistung ist, scheint allen klar zu sein. Er ist im Sinne der Dienstleistungsfreiheit des Art 56 AEUV auszulegen. Auf Ebene der Richtlinie gibt es natürlich unterschiedliche Aspekte, was denn nicht alles rund um Dienstleistungen zu berücksichtigen sei, sei es ihre Ausübung, die Voraussetzungen zu ihrer Ausübung oder ihre Vergabe.

