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Kurznachrichten

KurznachrichtenHubert ReisnerRPA 2025, 200 Heft 4 v. 25.11.2025

Neuigkeiten aus Brüssel

• Fragen und Antworten zum Zugang von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittstaaten zum Europäischen Beschaffungsmarkt

Die Europäische Kommission hat als Antwort auf bei ihr eingelangte Fragen in der Zeit von Oktober 2025 und März 2025 Antworten veröffentlicht.11Teilnahme am EU-Beschaffungsmarkt von Bietern aus nicht erfassten Drittländern im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile in den Rechtssachen C-652/22, Kolin, und C-266/22, Qingdao), GROW/E2-JPZ/CM-Ares (2025) vom 25. 5. 2025, abrufbar unter https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/communications-and-guidance-documents_en (Zugriff am 25. 9. 2025). Das leider nur auf Englisch verfügbare sogenannte „non-paper“ befasst sich mit dem Zugang von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittstaaten zum Europäischen Beschaffungsmarkt. Drittstaaten sind Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind, keinen Abkommen mit der Europäischen Union wie dem GPA oder bi- oder multilateralen Abkommen beigetreten sind. Anlass sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Kolin 22EuGH 22. 10. 2024, C-652/22, Kolin Inşaat Turizm Sanayi ve Ticaret, ECLI:EU:C:2024:910 = ÖJZ 2025/14 = Rechtsnews 36.001 = RPA 2025, 57 (Reisner) = ZVB 2025/12 (Prantz). und Qingdao 33EuGH 13. 3. 2025, C-266/22, CRRC Qingdao Sifang ua, ECLI:EU:C:2025:178 = RdW 2025/318 (Öhler/Otterbein) = Rechtsnews 36.524..

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