Neuigkeiten aus Brüssel
• Fragen und Antworten zum Zugang von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittstaaten zum Europäischen Beschaffungsmarkt
Die Europäische Kommission hat als Antwort auf bei ihr eingelangte Fragen in der Zeit von Oktober 2025 und März 2025 Antworten veröffentlicht.1 Das leider nur auf Englisch verfügbare sogenannte „non-paper“ befasst sich mit dem Zugang von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittstaaten zum Europäischen Beschaffungsmarkt. Drittstaaten sind Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind, keinen Abkommen mit der Europäischen Union wie dem GPA oder bi- oder multilateralen Abkommen beigetreten sind. Anlass sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Kolin 2 und Qingdao 3.

