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Kein automatischer Ausschluss bei einer „Vertragsverletzung“ eines früheren Vertrags

LeitsatzsammlungRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2025/9RPA 2025, 195 Heft 3 v. 1.10.2025

Art 136 Abs 1 lit e Haushaltsordnung EU 2018

EuG, 18.12.2024, T-776/22
TP/Kommission

37. Im 67. Erwägungsgrund der Haushaltsordnung 2018 wird überdies für eine Entscheidung über den Ausschluss einer Person oder Stelle von der Teilnahme an Gewährungsverfahren auf eine „Vertragsverletzung“ Bezug genommen.

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