Art 136 Abs 1 lit e Haushaltsordnung EU 2018
EuG, 18.12.2024, T-776/22
TP/Kommission
37. Im 67. Erwägungsgrund der Haushaltsordnung 2018 wird überdies für eine Entscheidung über den Ausschluss einer Person oder Stelle von der Teilnahme an Gewährungsverfahren auf eine „Vertragsverletzung“ Bezug genommen.

