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Ausscheiden eines LAFO ist unzulässig, wenn ein auffallend hoher Gesamtpreis aufgrund ungenauer Leistungsbeschreibung und hoher Qualitätsbewertung plausibel und betriebswirtschaftlich erklärbar ist

JudikaturBVwGFranz Josef Arztmann , Philipp DorfstätterRPA 2025, 175 Heft 3 v. 1.10.2025

Deskriptoren: Änderung von Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien; Bestandskraft; Prüfung der Angemessenheit der Preise; vertiefte Angebotsprüfung; Ausscheiden eines Angebotes wegen nicht plausibler Zusammensetzung des Gesamtpreises; Kalkulation; hoher Gesamtpreis.

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