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Wettbewerbsverzerrung durch nachträgliche Änderung der Zuschlagskriterien

JudikaturBVwGSandro Huber , Šejla KolakovićRPA 2025, 113 Heft 2 v. 25.6.2025

Deskriptoren: Nachprüfungsverfahren; Vorarbeitenproblematik.

Normen: § 20 Abs 1 BVergG 2018, § 25 Abs 2 BVergG 2018, § 85 BVergG 2018

Es ist die Pflicht des Auftraggebers, gegenüber sämtlichen Bietern des konkreten Vergabeverfahrens, den Informationsvorsprung, den ein einzelner Bieter aus der Erarbeitung von Unterlagen für das Vergabeverfahren erlangt, auszugleichen.

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