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Subsidiarität der Feststellung

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2024/31RPA 2024, 288 Heft 5 v. 20.12.2024

§ 56 AVG

VwGH, 04.09.2024, Ra 2024/12/0077

16. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Feststellungsbescheid als subsidiärer Rechtsbehelf jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann (vgl. etwa VwGH 19.7.2023, Ra 2021/12/0078, Rn. 24; 4.2.2009, 2008/12/0209; jeweils mwN).

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