Art 49 AEUV, Art 56 AEUV, Art 106 Abs 2 AEUV, RL 2006/123/EG , Art 8a RL 2008/98/EG , Art 16 GRC, Art 17 GRC
SA GA Anthony Collins, 26.09.2024, C-254/23
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Art. 106 Abs. 2 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine Organisation, der die Verantwortung für die gemeinsame Erfüllung von EPR-Pflichten übertragen wird, ein mit einer DAWI betrautes Unternehmen darstellen kann, wenn ein legitimes öffentliches Interesse wie der Schutz der Umwelt oder der öffentlichen Gesundheit besteht, das die Kräfte des Marktes nicht in angemessener Weise erfüllen konnten, wenn die nationalen Behörden diese Organisation im Wege von Rechtsakten, die eine angemessene Begründung für ihren Erlass enthalten, klar mit einem Auftrag von öffentlichem Interesse betraut haben und sie nachweislich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.