Art 4 lit d RL 2024/24/EU
EuGH, 05.07.2024, C-788/23
EUROCASH 1
18. Zunächst ist daran zu erinnern, dass die besonderen und strengen Verfahren, die in den Richtlinien der Europäischen Union über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehen sind, nur auf Verträge anwendbar sind, deren Wert den in jeder dieser Richtlinien ausdrücklich vorgesehenen Schwellenwert überschreitet. Somit gelten die in diesen Richtlinien aufgestellten Regeln nicht für Aufträge, deren Wert den in diesen Richtlinien festgelegten Schwellenwert nicht erreicht (Urteil vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06 , EU:C:2008:277, Rn. 19, sowie Beschluss vom 12. November 2020, Novart Engineering, C-170/20 , EU:C:2020:908, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

