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Ersatz des Verlusts der Chance auf Teilnahme am Vergabeverfahren

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2024, 275 Heft 5 v. 20.12.2024

Deskriptoren: Schadenersatz; verlorene Chance auf Teilnahme am Vergabeverfahren; lost opportunity; entgangener Gewinn.

Normen: Art 2 Abs 1 lit c RL 89/665/EWG

Die durch einen einem Mitgliedstaat zurechenbaren Verstoß gegen das Unionsrecht Geschädigten haben einen Ersatzanspruch, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen wurde, soll ihnen Rechte verleihen, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen ihm und dem diesen Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang.

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