Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine kam es nicht nur zu einer sicherheitspolitischen Zeitenwende, sondern auch einer vergaberechtlichen. Teilweise werden die Aspekte der Versorgungssicherheit und der Resilienz aufgrund bestehender wesentlicher Sicherheitsinteressen den Vergabewettbewerb verdrängen. Industriekooperationen sind vor dem Hintergrund des neuen sicherheitspolitischen Umfelds ein Instrument zur Sicherstellung, dass ausreichend Industriekapazitäten zur Entwicklung, Produktion, Wartung Materialerhaltung und Weiterentwicklung von für die militärische Landesverteidigung essentiellen Waffensystemen während deren gesamten Lebenszyklus – und damit auch in der Krise – zeitgerecht und dauerhaft zur Verfügung stehen. Art 346 Abs 1 lit b AEUV gibt den Streitkräften entsprechend Handlungsfreiheit und kann nationale vor europäischen Lösungen ermöglichen, wenn das zur Auftragserfüllung und Krisenresistenz im Rahmen wesentlicher Sicherheitsinteressen der Republik Österreich geboten ist.

