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Unbehebbarer Mangel

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2024/27RPA 2024, 244 Heft 4 v. 18.10.2024

§ 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018

BVwG, 16.01.2024, W279 2276379-2/30E

Tatsächlich sind gemäß Punkt 1.25 des Leistungsverzeichnisses Angebote auszuscheiden, welche auch nur teilweise ausgefüllt worden sind. Alle mit *) gekennzeichneten Bieterlücken bzw. Bietertexte sowie Preisauszeichnungen dieses Leistungsverzeichnisses sind vollständig und leicht leserlich auszufüllen. Dies hat die Antragstellerin unterlassen. Folgerichtig war die Antragstellerin auszuscheiden. Andernfalls

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