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Beweiskraft einer qualifizierten elektronischen Signatur

LeitsatzsammlungRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2024/3RPA 2024, 116 Heft 2 v. 21.5.2024

Art 3 Z 12 VO 910/2014 , Art 25 VO 910/2014

EuGH, 29.02.2024, C-466/22
V.B. Trade

40. Nach alledem ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Art 25 der Verordnung Nr 910/2014 dahin auszulegen ist, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art 3 Nr 12 dieser Verordnung verpflichtet sind, im Rahmen dessen, was die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften für die handschriftliche Unterschrift vorsehen, der qualifizierten elektronischen Signatur die gleiche Beweiskraft wie der handschriftlichen Unterschrift zuzuerkennen.

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