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Keine Verpflichtung des Auftraggebers zum Vorhalt eines Mangels eines Angebots zum frühestmöglichen Zeitpunkt

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2024/3RPA 2024, 44 Heft 1 v. 7.3.2024

§ 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018

VwGH, 13.12.2023, Ra 2020/04/0020

13. 5.2. Die Revision zeigt mit diesem Vorbringen nicht auf, dass die Auftraggeberin vergaberechtlich verpflichtet wäre, den Mangel eines Angebots zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt vorzuhalten, anderenfalls eine Geltendmachung des betreffenden Mangels in der Folge nicht mehr in Betracht käme (vgl VwGH 30.4.2019, Ra 2018/04/0196, Rn. 16, mwN). Ausgehend davon stellen sich aber auch die – auf der Prämisse einer solchen Verpflichtung der Auftraggeberin aufbauenden – Fragen nicht.

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