§ 347 Abs 1 Z 2 BVergG 2018
VwGH, 12.10.2023, Ra 2021/04/0138
16. 4.2. Diesem Vorbringen ist entgegenzuhalten, dass die Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers nur dann in Frage kommt, wenn die Rechtswidrigkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss ist (§ 347 Abs 1 Z 2 BVergG 2018). Inwiefern entgegen der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts, welches ausgesprochen hat, dass die in der Erklärung der Zweitmitbeteiligten enthaltenen Informationen aus dem offenen Firmenbuch ersichtlich seien und zudem keine Bedenken gegen die im gegenständlichen