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Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend hüten

JudikaturVwGHVanessa PichlerRPA 2023, 318 Heft 6 v. 30.12.2023

Deskriptoren: Akteneinsicht; Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Normen: § 17 AVG, § 337 BVergG 2018

Das Recht auf Akteneinsicht ist gemäß § 17 Abs 3 AVG beschränkt.

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