Neuigkeiten aus Brüssel
• Neue Schwellenwerte
Die Europäische Kommission hat Verordnungen zur Neuberechnung und Neufestsetzung der Schwellenwerte in allen Vergaberichtlinien erlassen,1 die zu einer geringfügigen Erhöhung der Schwellenwerte führt. Die Schwellenwerte gelten ab 1. Jänner 2024 und stellen sich wie folgt dar: