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Überblick über Ereignisse und Entwicklungen der letzten Wochen im Vergabegeschehen

KurznachrichtenHubert ReisnerRPA 2023, 312 Heft 6 v. 30.12.2023

Neuigkeiten aus Brüssel

• Neue Schwellenwerte

Die Europäische Kommission hat Verordnungen zur Neuberechnung und Neufestsetzung der Schwellenwerte in allen Vergaberichtlinien erlassen,11Delegierte Verordnung (EU) 2021/2495 der Kommission vom 15. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe, ABl L 2023/2495 vom 16. 11. 2023; Delegierte Verordnung (EU) 2021/2496 der Kommission vom 15. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe, ABl L 2023/2496 vom 16. 11. 2023; Delegierte Verordnung (EU) 2021/2497 der Kommission vom 15. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen, ABl L 2023/2497 vom 16. 11. 2023; Delegierte Verordnung (EU) 2021/2510 der Kommission vom 15. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge, ABl L 2023/2510 vom 16. 11. 2023. die zu einer geringfügigen Erhöhung der Schwellenwerte führt. Die Schwellenwerte gelten ab 1. Jänner 2024 und stellen sich wie folgt dar:

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