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Keine Nichtigerklärung bei Unwirksamkeit und Inexistenz der Rahmenvereinbarung

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2023/116RPA 2023, 300 Heft 5 v. 23.10.2023

§ 154 Abs 4 BVergG 2018, § 356 Abs 2 BVergG 2018

BVwG, 03.08.2023, W131 2244508-1/98Z

Es ist insoweit hier von der ex tunc vorliegenden und ex offo wahrzunehmenden Unwirksamkeit und Inexistenz der Rahmenvereinbarung auszugehen, womit in einem solchen Fall auch keine in § 356 Abs 2 BVergG vorgesehene rechtsgestaltende Nichtigerklärung mehr in Betracht kommt, die nach VwGH Zl Ra 2021/04/0005 (nur) in Bezug auf – existente – Rahmenvereinbarungen möglich erscheint.

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